Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat nun ein interessantes Urteil gefällt, das insbesondere Eltern interessieren dürfte, bei denen ein Elternteil auf Mallorca lebt. Denn das Gericht entschied nun, dass der Donnersbergkreis keinen Unterhaltsvorschuss an eine Mutter zahlen muss, die gemeinsam mit ihren Kindern auf der Sonneninsel Mallorca lebt. Das OVG lehnte eine dementsprechende Klage der beiden Kinder ab, die auf der spanischen Mittelmeerinsel leben. Nach Auffassung des Gerichts richtet sich der Unterhaltsanspruch auf staatliche Leistungen nach den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland. Daher könne nur eine Person Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss erheben, der seinen Wohnsitz hierzulande habe. (Az.: 7 A 10994/09.OVG).
Da der im Donnersbergkreis lebende Vater keinen Unterhalt für die beiden Kinder bezahlte, beantragte die Mutter vergeblich einen Unterhaltsvorschuss bei der Kreisverwaltung. Es folgte die Abweisung der folgenden Klage vor dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung das OVG Koblenz nun bestätigte.
Der deutschen Gesetzgebung zufolge steht einem Kind bis einschließlich zum zwölften Lebensjahr ein Vorschuss nur dann zu, wenn das Kind bei einem Elternteil hierzulande aufwächst. Diese Regelung verstößt nach Auffassung der Koblenzer Richter nicht gegen das europarechtlich garantierte Recht auf Freizügigkeit.
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