Nun ist der seit rund einem Jahr dauernde Streit um die Lärmbelästigung zwischen einer Kindertagesstätte und einem Ehepaar in einem Frankfurter Wohngebiet beigelegt. Es wird nun laut Gerichtsbeschluss von gestern eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand zwischen dem Kindergarten und dem benachbarten Grundstück des Ehepaares aufgebaut. Der Verein und die Eheleute haben vorher einen Vergleich unterschrieben, indem die Kosten über 12.000 Euro aufgeteilt werden.
Im Frühjahr 2009 hatte das Paar mit der Klage auf Schließung der Kindertagesstätte mit 75 Kindern ein starkes Echo in den Medien und große Empörung in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Die Eheleute waren der Meinung, die Geräuschkulisse wär unzumutbar. Fragt sich nur, wie sich das Ehepaar selbst zur Kinderzeit verhalten hat. Durch ihre Klage um den Kindergarten ist dieser auch in Existenzängste gestürzt worden. Nun soll durch die teure Holzwand der Frieden zwischen beiden Parteien wieder hegestellt werden.
Lautes Lachen, Singen und Spielen von Kindern dürfe eigentlich kein Grund sein, um Kindergärten, Spiel- oder Bolzplätze zu schließen, betont der Hessische Landtag. Dazu forderte Anfang März der Bundesrat mit Unterstützung Hessens, Klagen zu erschweren. Kinderlärm soll nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Immissionsschutzrechts eingestuft werden, meint die Länderkammer. Auch solle die Regierung für eine entsprechende Gesetzesänderung sorgen, dann wäre es viel schwerer, eine Klage gegen Belästigung durch Kinderlärm anzubringen.
Quelle: HR
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