Künftig werden jugendlich aussehende Kunden beim Kauf von Alkohol freundlich aufgefordert, ihren Ausweis zu zeigen. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans hat das in Berlin nach der Einigung mit dem Einzelhandel bekannt gegeben. Nicht nur der Jugendschutz soll dadurch gestärkt werden, sondern soll für die Jugendlichen ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Eindämmung des Alkoholkonsums erreicht werden. Gespannt darf verfolgt werden, ob die Umsetzung auch so erfolgen wird, denn das Jugendschutzgesetz verpflichtet den Einzelhandel ja heute bereits, im Zweifelsfall den Ausweis zu kontrollieren. Die Praxis jedoch sieht meist anders aus.
Der Präsident des Einzelhandels, Josef Sanftjohanser, kündigte nun an, dass künftig in allen Supermärkten ein Schild aufgestellt wird, das bei möglichen Alterskontrollen die Kunden um Verständnis gebeten werden. Der Handel werde auch volljährige Testkäufer einsetzen, damit die Ausweiskontrollen für die Angestellten selbstverständlich werden. Außerdem werden Warnsysteme an den Kassen eingerichtet, und das Personal richtiger geschult. Eine Absage haben Sanktjohanser und Dyckmans für das nächtliche Verkaufsverbot ausgesprochen. Die Drogenbeauftragte begründete das damit, dass Verkaufsverbote nur politischer Aktionismus sei, und keine Lösung bringen würde. Im Handel müsse einfach das Jugendschutzgesetz konsequenter angewendet werden.
Leider erreichte im Jahr 2008 die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Kindern den bisher höchst gemessenen Wert. Bei Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 20 Jahren waren es 25.700 Menschen, die stationär behandelt werden mussten. Leider sind dass elf Prozent mehr als noch 2007. Kai Gehring, der jugendpolitische Sprecher von den Grünen, forderte einen bundesweiten Aktionsplan, um das Komatrinken bei Jugendlichen zu verhindern. Er meinte, dass im Kampf gegen den Alkohol die Selbstverpflichtungen im Handel eher wirkungslos wären, eine generelle Einschränkung bei der Alkoholwerbung wäre beispielsweise nötiger.
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