Nun darf der muslemische Gymnasiast Yunus M. seinen Gebetsteppich nicht mehr in der Schule verwenden – nicht auf dem Flur und auch nicht auf dem vorher zugewiesenen Raum. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich nun am Donnerstag so entschieden. Gegen die Ablehnung seines Anliegens durch das im Stadtteil Wedding gelegene Diesterweg-Gymnasium hatte der 16-jährige Schüler geklagt. In erster Instanz hat er im September 2009 vom Verwaltungsgericht das Recht bekommen, nach der Tradition des Islams in der Schule sein Mittagsgebet abzuhalten. Nun ist aber das OVG der Argumentation der Berliner Senatsverwaltung und der Schule gefolgt.
Kurz und bündig wurde die Ablehnung begründet. Das Recht der anderen Schüler auf Glaubensfreiheit stehe dem Recht des Klägers auf Religionsausübung gegenüber, erklärte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann. Auch der Schulfrieden wäre durch den demonstrativen Charakter des muslemischen Gebets gefährdet gewesen, konnte die Schule in diesem Fall glaubhaft nachweisen. Weiter argumentierte die Richterin, wenn weitere Mädchen und Jungen das Recht auf Verrichtung ihres Gebets in dem Gymnasium einfordern würden, könnten sich die Konflikte verstärken, denn die Schüler stammen aus 29 Herkunftsländern mit unterschiedlichen Religionen. Einen Zweifel hegte das OVG auch an der stetigen Ernsthaftigkeit des Schülers an der Verrichtung des Mittagsgebets.
Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist vom Oberverwaltungsgericht zugelassen. Als letzte Instanz würde danach noch das Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stehen.
Quelle: Domradio
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