Immer wieder kommt es in der Nachbarschaft von Kindergärten, Kitas und Spielplätzen, die von Kindern besucht werden, zu Klagen über die Lärmbelästungung von Seiten der Anwohner. Eltern und Erzieherinnen können über derartige Klagen nur den Kopf schütteln. Glücklicherweise kann dies auch die Bundesregierung, die einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu, so dass Kinderlärm nicht mehr länger als schädliche Umwelteinwirkung gilt.
Wo Kinder spielen, da entsteht auch Lärm. Teilweise können Kinder dabei durchaus eine Lautstärke erreichen, die an einen startenden oder landenden Jumbo erinnern. Allerdings gilt dies für die Lautstärke, nicht aber für die Qualität des Lärms. So hieß es auch bezeichnender Weise in der Debatte über eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes „Kinderlärm ist Zukunftsmusik.“
Bisher war laut Gesetz der Lärm, den Kinder verursachen immer noch als eine schädliche Umwelteinwirkung eingestuft worden. Hiermit waren Klagen, die durchaus im Sinne der lärmempfindlichen Nachbarn beschieden wurden, durchaus möglich und nicht selten. Diese Zeiten sollen nun vorbei sein. Durch die Gesetzesnovelle ist der Lärm, der von spielenden Kindern in Kindertageseinrichtungen oder von Spielplätzen ausgeht, ein Sonderfall. Damit beziehen die Länder klar Position, dass Kinderlärm grundsätzlich kein Anlass zur Klage sein darf. Man wolle Kinder wie sie sind und nicht geräuschfrei.
Allgemeiner Konsens bestand auch darin, dass die bisherige Rechtslage, die das Lärmen und Toben von spielenden Kindern in Wohngebieten als schädliche Umwelteinwirkung einstufte, inakzeptabel sei. Klagen von Anwohnern und Beschwerden, wie diejenige, die jüngst zu einem Bau einer Lärmschutzwand um einen Kindergarten führte, um die gegenüber wohnenden Senioren vor dem „Lärm der Kinder zu schützen“ wird es zwar durch das neue Gesetz noch immer geben, doch Schließungen von Kindergarten oder ähnliche Szenarien sollten damit vom Tisch sein.
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