Soll mein Kind schon mit Fünf in die Schule?

9. Juli 2011 Aus Von Steffi

In Deutschland besteht die allgemeine Schulpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. Hierbei wird als Stichtag für das Erreichen dieses Alters der 30. Juni angenommen. Allerdings besteht die Möglichkeit ein Kind, welches bis zum 31. Dezember dieses Alter erreicht, ebenfalls vorzeitig einzuschulen. Eltern sollte sich reiflich überlegen, ob sie diese Möglichkeit für ihr Kind wahrnehmen wollen, oder nicht.

Für jedes Kind ab einem Alter von sechs Jahren besteht Schulpflicht. Doch was ist, wenn das Kind erst nach dem Stichtag dieses Alter erreicht? Eltern stehen dann vor der Entscheidung, ob sie ihr Kind lieber noch ein weiteres Jahr im Kindergarten lassen sollten, oder doch schon das Kind reif für die Schule ist.

Um dies herauszufinden, kann es hilfreich sein, das Kind zu beobachten und vor allem auch Rücksprache mit den Erziehern und Erzieherinnen des Kindergartens zu halten. Dem Kind ist wenig damit geholfen, wenn es zu früh eingeschult wird, sich überfordert fühlt und noch nicht reif genug für die Schule ist. Die Anforderungen an ein Schulkind sind dabei immens. Neben Fähigkeiten wie selbstständiges an und ausziehen, länger als eine Stunde still sitzen können, richtig mit Papier, Bleistift und Schere umgehen zu können, sind auch soziale Fähigkeiten von nöten wie Selbstbehauptung innerhalb einer Gruppe bei gleichzeitiger richtiger Einschätzung, wann es nötig ist, sich einer Gruppe unterzuordnen, Eigeninitiative sowie eine geübte Frustrationstoleranz. Daneben kommt auch der Konzentrationsfähigkeit ein besonderer Stellenwert zu.

Ebenfalls sollte die Selbsteinschätzung des Kindes eine Rolle spielen. Vielleicht ist es lieber noch ein weiteres Jahr im Kindergarten und fühlt sich dort besser aufgehoben. Ist es jedoch im Kindergarten unterfordert und freut sich darauf, in der Schule neuen Herausforderungen zu begegnen, so sollte nach einem positiven Schuleignungstest einer Einschulung mit fünf Jahren nichts entgegen sprechen.