Kranke Kinder brauchen viel Zuwendung

28. November 2011 Aus Von Steffi

Es ist wieder so weit. Der Winter bricht an und mit ihm die Erkältungserkrankungen aus. Besonders Kinder erwischt es schnell. Meist gehen sie am Abend noch gesund ins Bett und schon am nächsten Morgen erwachen sie mit hohem Fieber. Für berufstätige Eltern eine Krisensituation.

Gerade, wenn ein Kleinkind neu in den Kindergarten oder die Kinderkrippe kommt, geschieht es in den ersten Monaten häufig, dass es sich mit den verschiedensten Krankheiten ansteckt. Aber auch ältere Kinder, die bereits in der Schule sind, sind vor den grippalen Infekten mit teilweise hohem Fieber nicht gefeit. Was kranke Kinder vor allen Dingen neben medizinischer Hilfe brauchen ist die liebevolle Zuwendung der Eltern oder eines Elternteiles. Doch gerade hier wird es schwierig, sind diese berufstätig. Oft steht keine Oma bereit, die in der Arbeitszeit die Pflege übernehmen könnte.

Gut zu wissen, dass Eltern gesetzlich einen Anspruch darauf haben, wegen der Erkrankung eines Kindes von der Arbeit fern zu bleiben. In der Regel können Eltern bis zu fünf Tage Sonderurlaub für die Pflege kranker Kinder gewährt vom Arbeitgeber werden, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist anderes geregelt.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können sich auch unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um ein krankes Kind zu pflegen. In diesem Falle zahlt die Krankenkasse das sogenannte Kinderpflegekrankengeld, welches allerdings durchschnittlich 70 % des Nettoeinkommens beträgt. Jedem Elternteil stehen hierbei pro Kind und Kalenderjahr 10 Krankentage zu, Alleinerziehenden maximal 20 Tage pro Kind und Kalenderjahr. Der Antrag sollte immer schnellst möglichst beim Arbeitgeber und der Krankenkasse eingereicht werden, damit sich Mutter oder Vater voll auf die Pflege des Kindes konzentrieren können und so den kleinen Patienten schnell wieder gesunden zu lassen, ohne Gedanken an Lohnausfälle oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto.