Schüler kämpft für Pressefreiheit – und gewinnt!

Bild: flickr.com/sven1506

Es hört sich an wie der Kampf von David gegen Goliath. Ein 12 Jahre alter Schüler aus Bayern hatte Klage erhoben gegen den Freistaat. Der Grund: Ein Verbot der von ihm herausgegebenen Schülerzeitung. Das Verwaltungsgericht München sah dies ebenso wie das Kind als rechtswidrig an.
Der „Bazillus“ darf sich ungehindert wieder am Ignaz- Kögler- Gymnasium in Denklingen ausbreiten. „Bazillus“ ist der Name einer Schülerzeitung, die verboten worden war. Doch nicht etwa Inhalte der Zeitung wie etwa Verfehmungen oder Verunglimpfungen hatten zu dem Verbot geführt. Die Begründung lautete schlicht, es gebe bereits eine Schülerzeitung an der Schule, womit der pädagogische Auftrag der Schule in diesem Bereich voll erfüllt sei. Das Aus für 12 Schülerinnen und Schüler der sechsten und siebten Klassenstufen.

Das Aus wäre es zumindest gewesen ohne den Sinn für demokratische Grundrechte und Pressefreiheit des 12 Jahre alten Herausgebers und Hauptverantwortlichen der Zeitung. Die eigentliche Geschichte um die Schülerzeitung „Bazillus“ beginnt nämlich schon weit vor der ersten Ausgabe. Eigentlich hatte der Schüler für die bestehende Zeitung „Virus“ schreiben wollen. Allerdings stellte sich hier das Problem, dass diese seit einem Jahr nicht mehr erschienen war und somit faktisch tot. Kurzerhand wurde der „Bazillus“ gegründet, allerdings durfte diese Zeitung nur ein einziges Mal erscheinen, der Entwurf der zweiten Ausgabe bereits wurde abgewiesen. Stefan wird aktiv. Er wendet sich an die Junge Presse Bayern, schreibt dutzende e-mails an die Direktorin der Schule, die nur feststellt, seine Hartnäckigkeit sei geeignet, den Schulfrieden zu stören.

Der Schüler wendet sich mit Hilfe seiner Eltern an einen Anwalt, der die Angelegenheit vor Gericht brachte. Das Bayrische Verwaltungsgericht gab dem Schüler uneingeschränkt Recht, vielmehr noch erteilte sie der Schulleitung die klare Anweisung, nicht einzugreifen, denn eine freie Schülerzeitung bedürfe nicht der Genehmigung der Schulleitung. Nur so könne die Pressefreiheit gewahrt bleiben.

So zeigt ein Siebklässler seiner Schule, was Pressefreiheit und Demokratie wirklich bedeuten, auch und vor allem an einer Schule.

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