Familien- /Kinderschutz der gesetzlichen und privaten Krankenkassen

27. März 2012 Aus Von Steffi

Vergleicht man die Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, so schneiden die privaten Krankenkassen in der Regel immer besser ab. Allerdings haben auch die gesetzlichen Kassen einen Trumpf im Ärmel und der heißt Familienversicherung. Besitzt ein Familienmitglied kein monatliches Einkommen über 400 Euro, so ist es automatisch beim Hauptverdiener kostenlos mitversichert.

Wie Kinder versichert werden

Im deutschen Gesundheitssystem gilt die Regelung, dass Kinder immer bei dem Elternteil mitversichert werden müssen, welches über das höhere Einkommen verfügt. Ist der betreffende Elternteil privat krankenversichert, so besteht keine Möglichkeit auf eine Familienversicherung. Sind beide Eltern Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung, so muss das Kind auch privat versichert werden. Dabei können die Eltern frei entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird. Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert und sind die Eltern nicht verheiratet, so kann ebenfalls frei entschieden werden, bei wem das Kind oder die Kinder versichert werden.

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kinder können generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Sofern die Kinder keiner Beschäftigung nachgehen oder selbstständig tätig sind, ist eine kostenlose Mitversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, so kann frei gewählt werden, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird. Hier lohnt ein Leistungsvergleich der einzelnen Krankenkassen. Die kostenlose Familienversicherung gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung wie auch für die Pflegeversicherung.

Kinder in der PKV versichern

In der privaten Krankenversicherung existiert eine solche Familienversicherung nicht. Allerdings bieten die meisten privaten Krankenkassen ein Tarifmodell an, das dem der Familienversicherung relativ ähnlich ist. Bei diesen Modellen werden die Beiträge der einzelnen Familienmitglieder zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Die Höhe des Beitrags kann dabei durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung günstiger gestaltet werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, für Kinder einen separaten Kindertarif abzuschließen. Wird das Kind innerhalb der ersten zwei Lebensmonate bei einer privaten Krankenkasse versichert, so entfällt die ansonsten obligatorische Gesundheitsprüfung.

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Fazit

Bevor Eltern mit Kindern von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte ein genauer Vergleich angestellt werden, was die Kosten hierfür betrifft. Je nach Anzahl der Kinder kann eine Versicherung in der PKV recht teuer werden. Allerdings bietet die private Krankenversicherung den Vorteil, dass die Leistungen individuell gewählt werden können. Über verschiedene Zusatzversicherungen kann der Leistungsumfang deutlich ausgeweitet werden. Dies kann sich gerade bei Kindern mit besonderen Erkrankungen durch eine bessere ärztliche Versorgung auszahlen.