Ferienjobs- Was ist für Kinder erlaubt

7. Juni 2012 Aus Von Steffi

Nicht mehr lange und dann heißt es für Schülerinnen und Schüler wieder, endlich Ferien! Viele Kinder und Jugendliche nutzen die Zeit, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Doch je nach Alter müssen hierbei verschiedene Dinge beachtet werden. Ein kleiner Wegweiser für Eltern und Kinder auf der Suche nach einem Ferienjob.

Wie finde ich einen Job?

Einen Job zu finden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Möglich ist es beispielsweise, bei einem Verwandten oder guten Bekannten leichte Tätigkeiten in der Firma zu verrichten. In den Ferienzeiten haben Gaststätten meist auch leichte Tätigkeiten zu vergeben. Hier kann es helfen, das Branchenbuch zu konsultieren oder direkt bei Gaststätten vorstellig zu werden. Jugendliche, die eine Vorstellung haben, welchen Beruf sie ergreifen wollen, können versuchen, einen Job für die Ferien in einem entsprechenden Betrieb zu bekommen.

Ab welchem Alter darf man arbeiten und wieviel?

Kinderarbeit ist in Deutschland generell verboten. Daher gilt für Kinder unter 13 Jahren, dass sie keinen Job haben dürfen. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen hingegen in der Woche zwei Stunden pro Tag arbeiten, Feierabend muss spätestens um 18 Uhr sein. Des weiteren müssen die Eltern zustimmen. Geeignet sind hierbei zum Beispiel Hunde ausführen, Zeitungen austragen oder Einkäufe erledigen.

Jugendliche ab 15 Jahren ist es erlaubt, maximal 4 Wochen im Jahr durchgehend zu arbeiten. Dann allerdings dürfen sie Jobs mit 40 Wochenstunden annehmen, Einschränkungen sind dabei, dass der Job nicht vor 6 Uhr morgens beginnen darf und spätestens um 20 Uhr Feierabend sein muss, Ausnahmen gelten hier nur in der Landwirtschaft, Gaststätten und im Gesundheitswesen. Wer älter ist als 16 Jahre, bei dem verschieben sich möglicher Arbeitsbeginn und Arbeitsschluss um je eine Stunde. Volljährige gelten vor dem Gesetz als Erwachsene, soll der Job allerdings als Ferienjob gelten, so darf nicht mehr als zwei Monate am Stück oder 50 tage im Jahr gearbeitet werden.

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Wichtig zu wissen für Eltern: Zeit dem 1. Januar 2012 wird das Einkommen, welches ein Kind durch einen Ferienjob verdient, egal in welcher Höhe, nicht mehr auf den Kindergeldanspruch der Eltern verrechnet.