Nicht nur innerhalb der eigenen Koalition oder innerhalb des eigenen Landes ruft das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld, welches Eltern von Kindern unter drei Jahren gezahlt werden soll, wenn sie auf staatliche Betreuungsangebote verzichten, Kritik hervor. Auch die OECD übt harsche Kritik an der geplanten Herdprämie.
Integrationshemmer Betreuungsgeld
Es hagelt Kritik von allen Seiten an dem von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeld. Diese jedoch macht etwas, was unter der Regierung Kohl viele Jahre eingeübt wurde, nämlich Probleme und Kritik einfach auszusitzen. So jedenfalls scheint es, denn auch die neueste Kritik, diesmal von Seiten der OECD prallt scheinbar an der Regierung ab. Laut einer Studie der OECD, die von der „Welt“ zitiert wird, könnte sich die geplante Herdprämie nicht nur auf die Beschäftigungsquote der Frauen negativ auswirken, sondern vor allem auch negative Auswirkungen auf die Integration von Migranten haben. Laut der Studie sei es besonders bei Frauen mit Migrationshintergrund, die zudem mehrere Kinder hätten, zu beobachten, dass diese dazu neigen, insbesondere bei einem schwachen sozialen Hintergrund für die Versorgung und Betreuung der Kinder daheim staatliche Prämien in Anspruch zu nehmen. Als Fallbeispiel wurde Norwegen zitiert, in dem die Quote der Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt nach der Einführung des Betreuungsgeldes um 15 Prozent abnahm. In „Die Welt“ wird aus der OECD Studie „Jobs for Immigrants“ ausgeführt, dass besonders „ gering ausgebildete Frauen mit mehreren Kindern, die in Ländern mit hohen Betreuungskosten leben“ die Herdprämie in Anspruch nehmen würden.
In breiter Front gegen die Herdprämie
Während die Regierung weiterhin ihr Betreuungsgeld verteidigt und keine Parallelen zu den negativen Auswirkungen in anderen Ländern zu ziehen vermag, erwägen verschiedene Minister inzwischen eine Verfassungsklage einzureichen, da ein solches Gesetz wie das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld nicht als ein Schnellschuss vor der Sommerpause durchgewunken werden könne, sondern einer ordentlichen Beratung und vor allem einer Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
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