Die Kinderkrippen-Versicherung von Zurich

5. August 2015 Aus Von Kathrin

Heutzutage ist eine gute Kinderbetreuung für die meisten jungen Eltern ein ganz wichtiges Thema. In vielen Familien müssen sogar beide Elternteile arbeiten gehen, um einen gewissen Lebensstandard auch mit Kindern aufrechterhalten zu können.

Dann stellt sich die Frage, wo der Nachwuchs am besten untergebracht ist, und wie die finanzielle Seite geregelt werden kann.

Betreuung in der Kinderkrippe

Ein Kindergarten ist für viele Eltern die naheliegende Lösung, doch in vielen Einrichtungen werden erst Kinder ab drei Jahren aufgenommen. Darüber hinaus muss man sich auch an die festen Öffnungszeiten halten, die sich jedoch nicht immer mit den eigenen Arbeitszeiten vereinbaren lassen.

In diesem Fall könnte eine Kinderkrippe die Alternative sein, denn hier ist die Betreuung meistens individueller verhandelbar. Für die Kinderkrippe müssen Eltern tiefer in die Tasche greifen, dafür gibt es flexiblere Betreuungszeiten, und es werden auch Babys aufgenommen, die jünger als 12 Monate sind.

Doch die Kosten fallen auch an, wenn das Kind krank ist, oder nach einem Urlaub die Krippe nicht gleich wieder besuchen kann. In diesem Fall kann die Kinderkrippen-Versicherung von Zurich Sinn machen.

Was bringt die Kinderkrippen-Versicherung von Zurich?

Gerade bei sehr kleinen Kindern kommt es häufiger vor, dass sie krank sind, doch die Beiträge für die Kinderkrippe fallen trotzdem an. In diesem Fall greift die Kinderkrippen-Versicherung von Zurich und entschädigt die Familie finanziell.

Gerade nach einem Unfall, fallen Kinder in der Regel länger aus, eventuell müssen sie sich auch nach einer Operation etwas länger erholen. Die Versicherung kann man jeweils für ein Jahr abschließen, dann sind mit einem Betrag alle Kinder bis zum fünften Lebensjahr versichert.

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Die Versicherung gilt für alle Eltern oder alleinerziehende Personen, die in der Schweiz oder in Liechtenstein leben. Schon ab dem dritten Fehltag in der Kinderkrippe, springt die Zurich Versicherung ein.

Damit die Familie entschädigt wird, muss unbedingt eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die anfallenden Kosten werden allerdings nicht übernommen, wenn das Kind während der Fehltage anderweitig betreut wird, zum Beispiel durch einen Babysitter oder eine Tagesmutter.

Die Versicherung kann man ganz einfach online abschließen und dann schon ab dem folgenden Tag den kompletten Versicherungsschutz genießen. Die Versicherung wird nach Ablauf des Jahres nicht automatisch verlängert, Zurich verschickt vier Wochen zuvor eine Erinnerung für die mögliche Erneuerung.