Streiche zu Halloween- Wer haftet?

27. Oktober 2011 Aus Von Steffi

Am Montag den 31. Oktober ist es wieder so weit und Kinder und Teenager ziehen von Haus zu Haus. Es ist wieder Halloween und damit auch der Brauch des amerikanischen „Trick or Treat“. Leider aber kann gerade bei letzterem, dem Streich, teilweise über das Ziel hinaus geschossen werden, schnell ist eine Hauswand bemalt, ein Auto zerkratzt oder das Türschloss verklebt. In einem solchen Falle stellt sich den Eltern die Frage nach der Haftung.

Der Brauch, an Halloween um die Häuser zu ziehen, zu klingeln und mit einem mehr oder weniger originellen Spruch um Süßigkeiten zu bitten, setzt sich auch in Deutschland mehr und mehr durch. In Gruppen, je nach Alter allein oder in Begleitung der Eltern, ziehen dabei die kleinen Geister und Gespenster durch die Strassen. Leider kann es dabei auch einmal passieren, dass es zu eine Schaden kommt. Besonders ältere Kinder nehmen den Spruch „Süßes, sonst gibt’s Saures“ gleich dem amerikanischen Vorbild ernst und so kann im Falle dessen, dass es einmal nichts Süßes gibt, ein Wand bemalt, ein Türschloss verklebt oder aber auch etwas anderes beschädigt werden.

Generell gilt hierbei, dass Kinder über sieben Jahren für die Schäden, die sie verursacht haben, haften müssen. Daher sollten Eltern, sofern die Kinder allein losziehen, mit ihnen klar besprechen, was erlaubt ist und was nicht, da die Schäden von der Versicherung nicht abgedeckt sind und auch rechtliche Folgen haben können.

Kinder unter sieben Jahren hingegen haften generell nicht. Für die Schäden, die entstehen können, müssen die Eltern nur dann haften, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, im Falle von Halloween das Kind beispielsweise allein um die Häuser zog. War allerdings dies nicht der Fall, so haftet rechtlich niemand für den Schaden. Moralisch allerdings fühlen sich Eltern dennoch verpflichtet, besonders wenn das Kind am Halloween versehentlich die Gartenbeleuchtung oder Dekoration des Nachbarn zerstört hat. Hierfür gibt es Haftpflichtversicherungen, bei denen Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind. Diese übernimmt den Schaden auch ohne Überprüfung der Aufsichtspflicht. Angebote gibt es beispielsweise bei CosmosDirekt.

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Dennoch sollte Kindern klar gemacht werden, wo die Grenzen am Halloween liegen und zerkratzte Autos oder zertrümmerte Mülleimer und Briefkästen ebenso wenig ein Spaß sind, wie angemalte Häuser.