Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will uneheliche Kinder als Erben gleichstellen. Eine entsprechende Lücke soll nach Auffassung der Ministerin im deutschen Erbrecht geschlossen werden. Demnach sollen Nachfahren von unverheirateten Paaren selbst dann einen gesetzlichen Erbanspruch haben, wenn sie vor Juli 1949 geboren sind. Nach bisherigem Recht sind diese unehelichen Kinder vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen. Grund hierfür ist, dass die Kinder nicht mit ihren Vätern nach deutschem Recht verwandt sind. (weiterlesen …)
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Bundesjustizministerin will uneheliche Kinder gleichstellen
Erstellt von Elena am 24. Januar 2010




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