Artikel mit dem Schlagwort Hartz IV

Geldgeschenke an Hartz-IV Kinder sind Einkommen

Bekommen Kinder aus Hartz-IV Familien zu besonderen Anlässen wie beispielsweise Weihnachten oder Geburtstage größere Geldgeschenke, so haben sie keine große Freude daran. Übersteigt dieser Betrag im Jahr die Grenze von 50 Euro, wird das als Einkommen der Familie angerechnet. Das führt dann zu einer Kürzung der Grundsicherungs-Leistung – so urteilte nun das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz.

Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Grimma gegen eine Rückforderung von Sozialleistungen durch den Landkreis Leipzig als Träger der Grundsicherung. Die Oma der Kinder hat den Kindern jeweils zu Weihnachten und zum Geburtstag in den Jahren 2006 und 2007 Beträge von 100 bis 135 Euro (insgesamt 570 Euro) überwiesen. Geldgeschenke müssten aus diesen Anlässen möglich sein, befand das Sozialgericht der Stadt Leipzig, aber es werde ja dadurch das Budget des Haushalts der Familie entlastet. Deshalb sollte jeweils ein Betrag der über 50 Euro hinausgeht, laut den Richtern, als Einkommen der Familie angerechnet werden.

Nur in Ausnahmefällen, wie Kommunion, Konfirmation, Jugendweihen oder bei anderen besonderen einmaligen Anlässen im Leben eines Kindes dürften höhere Betrag möglich sein. Die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil vom 04. Dezember 2008 wurde somit abgewiesen, und auch das Urteil selbst aufgehoben.

Quelle: die-newsblogger

Von der Leyen: Lieber andere Hilfen für Hartz-IV Kinder als höherer Regelsatz

In der Debatte um höhere Hartz-IV Sätze für Kinder ist die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gegen einen höheren Bargeldbetrag. Sie möchte lieber, dass die Familien konkrete andere Hilfen bekommen sollen. Von der Leyen ist der Meinung, dass eine gezielte Hilfe vor Ort mehr bewirken kann als ein höherer Regelsatz. Für die Hartz-IV Kinder möchte Sie lieber ein „Netzwerk für Hilfe“ planen und organisieren.

Dazu sollten Maßnahmen wie warmes Mittagessen, Mittmachen in Ganztagsschulen, Förder-Sport, oder auch Musikunterricht gehören. Damit optimale Bildungszugänge für Kinder geschaffen werden, müssten vor allem die Kommunen, Kitas, Schulen und Jobcenter zusammen arbeiten, und der Bund müsste dafür natürlich mehr Geld einplanen.

Von der Leyen spricht sich ganz deutlich gegen eine Erhöhung der Geldleistung aus. Sie begründet dies damit, wenn an die Familien mehr Geld überwiesen würde, verhindere das nicht, dass die Kinder trotzdem zur Tafel gehen oder auf dem Bahnhofsvorplatz herum lungern würden.

Quelle: Die Zeit

Hartz IV: Schüler sollen Lohn für Ferienjob behalten dürfen

In den nächsten Sommerferien sollen Schüler aus Hartz-IV-Familien mehr Geld aus ihren Ferienjobs behalten dürfen. Die Grenze von bislang monatlich 100 Euro soll nach Auffassung des Politikers Johannes Vogel von der FDP angehoben werden. Der restliche Betrag über die 100 Euro wird Hartz-IV-Familien bislang als Einkommen angerechnet. Die Jugendlichen sollen nun die Möglichkeit bekommen, beispielsweise 2.000 Euro im Jahr verdienen zu dürfen, forderte Vogel. Dadurch soll eine Ausweitung der Schülerjobs im Rahmen einer ohnehin geplanten Erweiterung des Hinzuverdienens für Langzeitarbeitslose umgesetzt werden. Aber nicht nur der Ferienjob sollte der Regelung unterliegen, sondern auch eine regelmäßige Nebentätigkeit während der Schulzeit.

Unterstützung erhält Vogel von Carsten Linnemann von der CDU. Dieser meint dazu, dass es sinnvoll ist, wenn Schüler in den Ferien jobben. Dabei soll es nicht nur um das Geld gehen, sondern können sich die Jugendlichen auch persönlich und beruflich erproben. Vogel betonte mit Blick auf die aktuelle Regelung, dass ein Engagement und die Eigenständigkeit nicht bestraft, sondern belohnt werden müsse. Vor allem ist es wichtig, eine schnelle Entscheidung zu treffen, die noch rechtzeitig vor den Sommerferien in Kraft treten solle.

Bleibt natürlich zu hoffen, dass es mal wieder nicht nur beim guten Willen bleibt, sondern dass das Ganze auch umgesetzt wird.

Quelle: rp-online

Bayerische Sozialministerin fordert kostenfreie Angebote für Kinder

Die Union fordert jetzt mehr kostenfreie Angebote für Kinder. In der Debatte um bessere Sozialleistungen für Kinder hat Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) extra betont, dass besonders wichtig sei, allen Kindern die Möglichkeit zu geben, im sozialen Leben und an Bildungsangeboten – wie Sportvereine, Musikschule, Schwimmbad, Museen – teilzunehmen. Als ein Beispiel hat Haderthauer den Erfolg mit dem Ausbau der Ganztagsschule und der Kinderbetreuung für unter Dreijährige aufgeführt.

Die bayerische Sozialministerin ist der Meinung, dass die Koalition alles tun sollte, um diese Angebote für alle Kinder kostenfrei zu machen. Finanzminister Wolfgang Schäuble solle alles Notwendige dafür tun, um die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ebenso sei es wichtig, sämtliche kostenfreie Angebote für alle Kinder zu ermöglichen. Diese gelte nicht nur für Kinder aus Hartz-IV-Familien.

Ebenso nahm Haderthauer Stellung zur Hartz IV-Kritik von FDP-Chef Guido Westerwelle. Die Sozialministerin des Freistaates meinte hierzu: “Wer keine konstruktiven Ideen hat, macht eben Getöse. Ich habe von der FDP bisher nichts zu dem Thema gehört, was uns weiterbringt.” Kinderzeugs.de übrigens bislang auch nicht…

Quelle: Focus

Hartz IV-Urteil: Kindern steht mehr zu!

Die aktuellen Hartz-IV-Sätze für Kinder verstoßen gegen die Verfassung! Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe am heutigen Tage. Das Urteil der Richter wurde zwar von vielen erhofft, dennoch gilt das Urteil über die Hartz-IV-Regelsätze als eine Überraschung. Nicht klar allerdings ist bislang, ob die Bezüge von Empfängern von Hartz IV tatsächlich nun angehoben werden.

Das Urteil im Detail: da die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze bislang nicht mit dem Grundgesetz konform ist, müssen die Bezüge der Bezugsempfänger neu berechnet werden. Dies sind etwa 6,8 Millionen. Dabei ließen die Richter in Karlsruhe heute in ihrem Urteil offen, ob es nun eine Erhöhung der Bezüge der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien gibt. Allerdings lässt das Urteil darauf hoffen, dass Kinder eine stärkere Unterstützung für den Schulbedarf erwarten können. Jedoch war die ganz große Überraschung, dass das Urteil nicht nur für die Regelsätze für Kinder und Jugendliche gilt, sondern dass auch die Berechnung für Erwachsene gegen die Verfassung verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nun bis Ende des Jahres Zeit gelassen, um eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze in Kraft bleiben. (weiterlesen …)

Hartz IV: 502 Euro pro Kind gefordert – Bündnis für Kindersicherung gegründet

Am Dienstag der kommenden Woche wird es spannend. Dann wird nämlich das Bundesverfassungsgericht klären, was ein Kind zum Leben braucht. Allerdings schlagen die deutschen Wohlfahrtsverbände schon im Vorfeld Alarm. Ihrer Auffassung nach ist es nicht damit getan, die Regelsätze für Hartz-IV-Kinder einfach nur anzuheben. Vielmehr fordern sie eine Grundsicherung von 502 Euro für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aus diesem Grund hat der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) zusammen mit sieben anderen Verbänden ein Bündnis für eine Kindergrundsicherung gegründet. (weiterlesen …)

Hartz IV-Panne: Verzicht auf Rückzahlung von Familien gefordert

Die Hartz IV-Panne bei den Empfängern von Kindergeld beschäftigt die politische Landschaft – und natürlich unter uns Eltern wird darüber diskutiert. Immerhin ist es ja Sache des Staates, darauf zu achten, meint die Kinderzeugs.de Redaktion. Von daher schließen wir uns ausnahmsweise mal Politikern an, obwohl wir natürlich bekunden wollen, dass wir politisch unabhängig sind. Wenn aber nun Politiker – aller Parteien übrigens – von der Bundesregierung fordern, dass die Bundesregierung auf eine Rückerstattung der 20 Euro verzichten soll, die Hartz IV-Empfänger zu viel an Kindergeld bekommen haben, dann kann das ja als Elternteil nur befürwortet werden.

Denn schließlich haben die Kritiker ja durchaus Recht, dass der Fehler eigentlich von der Bundesagentur für Arbeit zu verantworten ist. Bedenkt man nun den Aufwand für die Rückzahlungen, so ist dieser sicherlich höher als die Rückforderungen. Und wenn es nun auch noch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt – nicht auszudenken, was das den Steuerzahler wieder kostet. Die Bundesagentur fordert von rund 1,3 Millionen Eltern pro Kind 20 Euro zurück.

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