Am Donnerstag beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit das vorgelegte neu überarbeitete Kinderschutzgesetz. Von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als grundlegende Veränderung und Verbesserung des Kinderschutzes gepriesene Gesetz bietet dabei allerdings wenig neues, dafür aber rechtliche Verbindlichkeit des an den meisten Orten schon bestehenden. (weiterlesen …)




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