Es hört sich an wie der Kampf von David gegen Goliath. Ein 12 Jahre alter Schüler aus Bayern hatte Klage erhoben gegen den Freistaat. Der Grund: Ein Verbot der von ihm herausgegebenen Schülerzeitung. Das Verwaltungsgericht München sah dies ebenso wie das Kind als rechtswidrig an. (weiterlesen …)




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