In München wurde einer Scientologin die Erlaubnis erteilt, weiterhin als Tagesmutter Kinder zu betreuen. Die 38-jährige Tagesmutter müsse fortan jedoch strenge Auflagen befolgen, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In München wurde einer Scientologin die Erlaubnis erteilt, weiterhin als Tagesmutter Kinder zu betreuen. Die 38-jährige Tagesmutter müsse fortan jedoch strenge Auflagen befolgen, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof.