Immer wieder kommt es in der Nachbarschaft von Kindergärten, Kitas und Spielplätzen, die von Kindern besucht werden, zu Klagen über die Lärmbelästungung von Seiten der Anwohner. Eltern und Erzieherinnen können über derartige Klagen nur den Kopf schütteln. Glücklicherweise kann dies auch die Bundesregierung, die einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu, so dass Kinderlärm nicht mehr länger als schädliche Umwelteinwirkung gilt. (weiterlesen …)




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