Was ist bei Ferienjobs für Kinder zu beachten?

21. Mai 2015 Aus Von Kathrin

Mit zunehmendem Alter verändern sich auch die Bedürfnisse der Kinder, das gilt auch für die Finanzen. In der Freizeit wird regelmäßig etwas mit Freunden unternommen, man möchte sich Markenkleidung oder besondere Schuhe kaufen oder ein spezielles Hobby finanzieren.

Das monatliche Taschengeld reicht dann in vielen Fällen nicht mehr aus, und in vielen Familien ist eine Erhöhung heutzutage nicht immer so einfach möglich, da es das Budget einfach nicht zulässt. In diesem Fall könnte ein Ferienjob eine gute Lösung sein, denn so verdient das Kind sein eigenes Geld und lernt gleichzeitig den sorgsamen Umgang damit.

Die vielen Vorteile eines Ferienjobs

Ferienjobs gibt es in vielen Bereichen, da findet man unter Umständen sogar etwas, das nicht nur Geld bringt, sondern auch noch Spaß macht. Für das Kind hat der Ferienjob den Vorteil, dass es früh lernt, dass einem Geld nicht einfach in den Schoß fällt, sondern dass man etwas dafür tun muss.

Hat man einen Wunsch oder Traum, muss man sich auf die Hinterfüße stellen und einige Zeit eisern dafür sparen. Kinder lernen durch den Ferienjob die Arbeit der Eltern zu schätzen, denn sie merken selbst, dass ein Arbeitstag hart sein kann und kein Zuckerschlecken ist.

Kaufen sie sich später dann etwas von ihrem selbst verdienten Geld, werden sie in der Regel viel vorsichtiger damit umgehen. Im Ferienjob müssen sie auch lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich an gewisse Regeln zu halten, eine hervorragende Übung für den späteren Berufsalltag.

Das Sozialverhalten wird im Umgang mit anderen gefördert, man muss sich anderen unterordnen können und vielleicht auch weniger angenehme Arbeiten übernehmen. Allerdings darf der Ferienjob nicht zur zusätzlichen Belastung werden, die schulische Leistung darf nicht darunter leiden, weil die Zeit zum Lernen fehlt.

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Welche Arbeiten dürfen Kinder in unterschiedlichem Alter ausführen

Möchte man sich um einen Ferienjob bemühen, muss man sich zunächst mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut machen, denn diese hängen vom Alter des Kindes oder Jugendlichen ab. Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert ganz genau dem Arbeitsumfang, der in welchem Alter zulässig ist.

Erst ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Jugendliche überhaupt einen Neben- oder Ferienjob ausüben. Es darf sich dabei auch nur um leichte Arbeiten handeln, die nicht mehr als zwei Stunden täglich in Anspruch nehmen. Natürlich brauchen die Teenager in diesem Fall auch die schriftliche Einverständnis der Eltern.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen am Tag auch nicht länger als zwei Stunden arbeiten, sie können aber zusätzlich in den Ferien bis zu vier Wochen einem Job nachgehen. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen, es gibt für Jugendliche auch spezielle Regelungen, was die Pausen angeht.

Insgesamt darf am Tag nicht länger als acht Stunden gearbeitet werden, also wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden. Zwischen den Arbeitstagen muss eine Pause von mindestens 12 Stunden bestehen.