Informationen für Eltern zum Betreuungsgeld

19. Januar 2016 Aus Von Kathrin

Lange Zeit gab es im Bundestag hitzige Debatten, als es um das Betreuungsgeld für Eltern ging. Auch in diversen Medien gab es große Diskussionen zu diesem Thema, und lange Zeit waren vor allem die Eltern deshalb unsicher und verwirrt.

Nun gibt es schon seit einiger Zeit ein Gesetz zum Betreuungsgeld, doch vielen ist gar nicht klar, wer diese staatliche Unterstützung eigentlich bekommt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

An diese Bedingungen ist da Betreuungsgeld geknüpft

Das Betreuungsgeld wurde deshalb eingeführt, damit Eltern die Möglichkeit haben, sich selbst um die Betreuung ihres Kindes zu kümmern, sei es zuhause oder in einer Einrichtung, und nicht auf verschiedene öffentlich geförderte Einrichtungen angewiesen sind.

Grundsätzlich steht diese finanzielle Unterstützung allen Kindern zu, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gibt es in einer Familie mehrere Kinder, die nach diesem Zeitpunkt auf die Welt gekommen sind, haben sie alle Anspruch auf diese Gelder.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, denn lag das Einkommen der Eltern vor der Geburt bei mindestens 500.000 Euro im Jahr, kann das Betreuungsgeld nicht bezogen werden.

Der Zeitraum, in welchem eine Zahlung erfolgt, erstreckt sich über insgesamt 22 Monate, es wird ab dem 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat bezahlt, pro Kind sind das 150 Euro monatlich. Bezahlt wird die Unterstützung, ohne dabei die Berufstätigkeit der Eltern zu berücksichtigen.

Weitere Infos und Tipps zum Bezug des Betreuungsgeldes

Viele Eltern fragen sich, wie es sich mit dem Betreuungsgeld in Bezug auf das Elterngeld verhält. Es ist so, dass sie kein Betreuungsgeld beziehen können, falls sie auch einen Anspruch auf Elterngeld haben, unabhängig davon, ob sie dieses auch beziehen.

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Erst wenn der Anspruch auf Elterngeld erloschen ist, kann Betreuungsgeld beantragt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und zwar, wenn die Eltern den Auszahlungszeitraum für das Elterngeld verlängern lassen.

Dann ist es möglich auch Betreuungsgeld zu beziehen, wenn die zweite Rate des Elterngeldes ausbezahlt wird. Kinder können durchaus auch außerhalb der Familie betreut werden, wenn es sich nicht um eine öffentlich geförderte Betreuung handelt.

Ist man sich in diesem Fall unsicher, sollte man sich beim zuständigen Jugendamt informieren. Beantragen kann man das Betreuungsgeld bei der Elterngeldkasse der Gemeinde, in Bayern werden den Beziehern von Elterngeld die entsprechenden Formulare ganz automatisch zukommen gelassen.

In manchen Fällen wird die Unterstützung auf andere Sozialleistungen angerechnet, dies ist zum Beispiel beim Bezug von Sozialhilfe und ALG II der Fall. Bei ALG I werden Betreuungs- und Elterngeld bis zu einem Betrag von höchstens 300 Euro angerechnet.